Nur noch Tage: Die DSGVO kommt!

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Die Einhaltung der DSGVO ist zu wichtig, um sie in letzter Minute anzugehen. Nutzen Sie die kommende Zeit für eine besonnene Vorbereitung und laden Sie vorab unser Whitepaper für Rechtsanwaltskanzleien oder für Unternehmen herunter.
Am 25. Mai 2018 ist es soweit: Die 2016 verabschiedete EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt nach der zweijährigen Übergangszeit in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten europaweit verschärfte Vorschriften im Datenschutz, die zudem durch ein reformiertes, komplett neu geregeltes Bundesdatenschutzgesetz ergänzt werden.

Die neuen Anforderungen der DSGVO stellen Organisationen vor völlig neue Herausforderungen. Dabei geht es um die Rechte von Einzelnen, die Protokollierung aller Datenverarbeitungsmaßnahmen sowie die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Mittel, um ein Sicherheitsniveau gewährleisten zu können, das den inhärenten Risiken entspricht.

Verstößt man als Datenschutzverantwortlicher gegen die DSGVO-Auflagen, können Bußgelder von bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Gesamtumsatzes verhängt werden. Aber das ist längst nicht alles. Zusätzlich zu den geltenden Datenschutzbestimmungen können bei deren Verletzung Bußgelder ausgesprochen oder die Verantwortlichen persönlich haftbar gemacht werden. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz sieht Ordnungsgelder und sogar Haftstrafen für die Verantwortlichen von bis zu drei Jahren vor (§§ 42, 43 BDSG n.F.).

 
Für Kanzleien
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Die DSGVO und Ihre Anwaltskanzlei

Die fünf wichtigsten Aspekte, die Sie über die verschärften Verpflich­tungen, ihre praktischen Auswirkungen und den Schutz von Mandantendaten wissen müssen.

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Für Unternehmen
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Datenschutz-Anforderungen nach der EU-DSGVO

Wir erklären, worauf Sie besonders achten müssen und welche Tools Ihnen dabei helfen können.


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